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#46 BVerfG zu Sitzblockaden: Dürfen Gegendemos stören? / Po-Fotos bald strafbar? / Darum muss ChatGPT für Songtexte zahlen

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Sinopsis

In Folge 46 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch Annelie Kaufmann und Christian Rath und sprechen über zwei wichtige Entscheidungen und einen interessanten Vorschlag zur Änderung des Strafrechts :1. Selbstbewusste Entscheidung des LG München - KI darf nicht einfach so Liedtexte verwendenDas LG München I hat entschieden: Wenn ChatGPT komplette Liedtexte speichert und ausgibt, ist das ein Verstoß gegen Urheberrechte. Geklagt hatte die Gema, es ging zum Beispiel um “Atemlos” und um Songs von Herbert Grönemeyer. Die Verwertungsgesellschaft will, dass OpenAI für die urheberrechtlich geschützten Werke Lizenzen kauft und bekam in erster Instanz Recht. Wie geht es weiter und was gilt für andere Texte, Bilder und Musik?GEMA siegt gegen OpenAI im Streit um Liedtexte2. Sitzblockaden - die Versammlungsfreiheit endet da, wo die der anderen anfängt?Auch friedliche Sitzblockaden sind strafbar, wenn damit eine gegnerische Demonstration vereitelt werden soll. Was dürfen Demonstranten, die gegen eine andere